4.1 Monatliches standardisierte Anteile

Jede Krankenkasse erhält aus dem Gesundheitsfonds einen monatlichen Anteil, mit dem ihre durchschnittlichen Leistungs- und Verwaltungsausgaben ausgeglichen werden. Diese Zuweisungen basieren auf der Versichertenanzahl und werden an das Morbiditätsrisiko der Versicherten der jeweiligen Krankenkasse angepasst (morbiditätsorientierter Risikostrukturausgleich). Anhand der Finanzkraft einer jeden Krankenkasse und dem Beitragsbedarf wird im RSA die Transfersumme ermittelt.

Die Finanzkraft der jeweiligen Krankenkasse wird ermittelt, indem die jeweiligen beitragspflichtigen Einnahmen mit dem vom BAS ermittelten GKV-weiten Ausgleichsbedarfssatz (ABS) multipliziert werden. Der Beitragsbedarf hingegen entspricht rechnerisch der Summe, die die Krankenkasse ausgeben würde, wenn sie für jeden Versicherten genauso viel zahlen würde wie im Durchschnitt aller Krankenkassen gezahlt wird. Die Transfersumme ergibt sich aus dem Saldo des Beitragsbedarf und der Finanzkraft der Kasse. Ist der Beitragsbedarf höher als die Finanzkraft, so erhält die Krankenkasse Zahlungen entsprechend dieser Differenz. Ist der Beitragsbedarf hingegen niedriger als die Finanzkraft, so muss sie an die anderen Krankenkassen zahlen.

 
Praxis-Beispiel

Ermittlung der Transfersumme

Angenommen 2 Krankenkassen hätten die gleichen Versichertenstrukturen in Bezug auf Alter und Geschlecht, aber unterschiedlich hohe beitragspflichtige Einnahmen (sog. "Grundlohnsummen"). Der Beitragsbedarf beider Kassen wäre dann gleich, die Finanzkraft der einen jedoch höher. Entsprechend ergäbe sich bei dieser Kasse ein negativer Saldo zwischen Beitragsbedarf und Finanzkraft: Sie müsste zahlen. Bei der anderen Krankenkasse ergäbe sich umgekehrt ein positiver Saldo: Sie würde Transferzahlungen erhalten.

Hätten 2 Krankenkassen gleiche Grundlohnsummen, aber unterschiedliche Beitragsbedarfe, z. B. weil eine Klasse mehr ältere, die andere mehr jüngere Versicherte hat, so ergäben sich ebenfalls je ein positiver und ein negativer Saldo. Da die Berechnungen immer wieder auf die GKV-Durchschnittswerte Bezug nehmen, müssen sich letztlich positive und negative Transfersummen in der Gesamt-GKV ausgleichen.

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