Mit dem am 1.4.2020 in Kraft getretenen "Gesetz für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-FKG)" soll auch der RSA mit dem Ziel gleicher Wettbewerbsbedingungen und der Stärkung der Manipulationsresistenz sowie der Präventionsorientierung weiterentwickelt werden. Zur systematischen Fortentwicklung und zur Reduzierung von strukturellen Fehldeckungen auf der Ebene von Versichertengruppen sind folgende Anpassungen vorgesehen:

  • Einführung einer Regionalkomponente,
  • Berücksichtigung aller Krankheiten im RSA (Vollmodell),
  • Einführung eines Risikopools,
  • Versichertenindividuelle Berücksichtigung von Abschlägen und Rabatten für Arzneimittel im RSA,
  • Streichung des Kriteriums der Erwerbsminderung als gesondertes Risikomerkmal.

Die Manipulationsresistenz sollte über eine Reihe von Maßnahmen gestärkt werden. Innerhalb des RSA ist beispielsweise eine Manipulationsbremse vorgesehen, über die hierarchisierte Morbiditätsgruppen von den Zuweisungen im RSA-Jahresausgleich ausgeschlossen werden, wenn ihre Steigerungsraten statistisch auffällig sind. Zudem wird die Prüfung zur Sicherung der RSA-Datengrundlagen verschärft.

Über eine Vorsorge-Pauschale wird die Präventionsorientierung gestärkt. Es wird der Anreiz für die Krankenkassen gestärkt, die Inanspruchnahme von Vorsorge- und Früherkennungsmaßnahmen ihrer Versicherten zu fördern.

Die Wirkungen des RSA werden nunmehr alle 4 Jahre durch den Wissenschaftlichen Beirat beim BAS begutachtet. Hierbei sind auch seine Wirkungen auf den Wettbewerb der Krankenkassen und seine Manipulationsresistenz zu untersuchen.

Nachdem das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) die im "GKV-FKG" enthaltenen Reformmaßnahmen im Versichertenklassifikationsmodell für das Ausgleichsjahr 2021 fristgerecht umgesetzt hatte, werden diese ab dem 1.1.2021 im RSA berücksichtigt.

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