1Die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt hat die Ausgangsbefunde (u. a. PASI-Wert, SCORAD-Wert) sowie den Behandlungsverlauf, die durchschnittliche Anzahl der Behandlungen pro Woche und Gesamtbehandlungsanzahl zu dokumentieren. 2Die Dokumentationen sind auf Verlangen den Kassenärztlichen Vereinigungen für Qualitätssicherungsmaßnahmen vorzulegen.

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