Begriff

Rentenbezieher genießen einige Privilegien, meist in Form von Preisermäßigungen, z. B. bei den Eintrittsgeldern für den Besuch von Kultureinrichtungen oder Sportveranstaltungen. Ihre Rentnereigenschaft können sie mit dem Rentenausweis i. V. m. dem Personalausweis nachweisen.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Die Ausstellung von Ausweisen regelt § 119 Abs. 3 SGB VI i. V. m. § 21 RentSV.

Rentner erhalten den Rentenausweis im Scheckkartenformat vom Renten-Service der Deutschen Post AG übersandt. Geht der Ausweis verloren, kann ein Ersatzrentenausweis angefordert werden. Wird die Rente von der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See gezahlt, stellt dieser Rentenversicherungsträger einen Ersatzrentenausweis bei Bedarf aus.

Ein Rentenausweis enthält den Namen und das Geburtsdatum des Berechtigten sowie dessen Versicherungsnummer.

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