Die "Verordnung über die Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung (RV-BZV)" ist Rechtsgrundlage für die Zahlung von Beiträgen, die der Versicherte unmittelbar an den Träger der Rentenversicherung zu zahlen hat, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist.
Sozialversicherung: Rechtsgrundlage ist die "Verordnung über die Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Beitragszahlungsverordnung – RV-BZV)".
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