Begriff

Das Sicherungsniveau vor Steuern, d. h. das Verhältnis einer verfügbaren Standardrente zu dem verfügbaren Durchschnittsentgelt, ist ein wichtiger Indikator in der gesetzlichen Rentenversicherung. Es handelt sich dabei nicht um ein bestimmtes Niveau individueller Renten zum letzten Verdienst, sondern vielmehr um eine abstrakte Kenngröße, mit der die Leistungsfähigkeit der gesetzlichen Rentenversicherung dargestellt und gemessen werden kann. Gesetzlich ist bestimmt, dass das Sicherungsniveau vor Steuern bis zum Jahr 2025 einen Wert von 48 % nicht unterschreiten darf. Zugleich ist die Bundesregierung gesetzlich verpflichtet, bei einem erkennbaren Unterschreiten eines Sicherungsniveaus von 43 % bis zum Jahr 2030 anlässlich der Vorausberechnung im Rentenversicherungsbericht den gesetzgebenden Körperschaften geeignete Maßnahmen zur Erreichung dieses Wertes vorzuschlagen.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Sozialversicherung: Wie sich das Sicherungsniveau vor Steuern berechnet, ist in § 154 Abs. 3a SGB VI bestimmt. Das Mindestsicherungsniveau von 48 % bis zum Jahr 2025 sowie die Niveausicherungsuntergrenze von 43 % bis zum Jahr 2023 ist in § 154 Abs. 3 SGB VI geregelt.

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