Aufgrund der stufenweisen Einführung der nachgelagerten Besteuerung von Renten ab dem 1.1.2005 kann künftig nicht mehr für alle Rentenzugangsjahre ein einheitliches Nettorentenniveau ausgewiesen werden. Daher wird gegenwärtig ein Nettorentenniveau ohne Berücksichtigung von Steuern (Sicherungsniveau vor Steuern) ausgewiesen.[1]

Das neue Rentenniveau wird als Verhältnis zwischen

  • verfügbarer Standardrente – als Regelaltersrente aus 45 Entgeltpunkten x aktueller Rentenwert, vermindert um den Beitragsanteil des Rentners zur Kranken- und Pflegeversicherung – und dem
  • verfügbaren Durchschnittsentgelt – d. h. unter Berücksichtigung der Beiträge der Arbeitnehmer zur Renten-, Kranken- und Pflege- und Arbeitslosenversicherung –

des jeweils betreffenden Kalenderjahres definiert. Sowohl beim Arbeitnehmer als auch beim Rentner werden also die zu zahlenden Steuern nicht berücksichtigt, die Werte für das neue Rentenniveau sind dementsprechend niedriger.

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