Bis zum 31.12.2004 wurde das Rentenniveau noch unter Berücksichtigung der durchschnittlichen Steuerbelastung ermittelt (Nettorentenniveau).

Verfügbare Standardrente war die um den durchschnittlichen Beitragsanteil zur Kranken- und Pflegeversicherung und die ohne Berücksichtigung weiterer Einkünfte durchschnittlich zu zahlenden Steuern geminderte Regelaltersrente mit 45 Entgeltpunkten.

Diese verfügbare Standardrente war zu dem unter Berücksichtigung des Altersvorsorgeanteils zur zusätzlichen Altersvorsorge vorausberechneten jahresdurchschnittlichen Nettoentgelt ins Verhältnis zu setzen. Bei dem vorausberechneten jahresdurchschnittlichen Nettoentgelt handelte es sich um das Durchschnittsentgelt nach Anlage 1 SGB VI, dieses wurde um die durchschnittlich darauf entfallenden Steuern sowie um den durchschnittlich zu entrichtenden Arbeitnehmersozialbeitrag einschließlich des durchschnittlichen Aufwands zur zusätzlichen Altersvorsorge gemindert.

Wenn in der mittleren Variante der 15-jährigen Vorausberechnungen des jährlich zu erstellenden Rentenversicherungsberichts absehbar war, dass dieses Verhältnis einen Wert von 67 % unterschreiten wird, musste die Bundesregierung tätig werden.

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