Die Formel zur Berechnung des monatlichen Rentenbetrags enthält 4 Berechnungselemente:

  1. den Rentenartfaktor, der je nach Art der in Anspruch genommenen Rente unterschiedlich hoch ist;
  2. den Zugangsfaktor, der sich nach dem Alter des Versicherten bei Rentenbeginn oder Tod bestimmt;
  3. die Entgeltpunkte, die sich aus Beitragszeiten, beitragsfreien Zeiten, beitragsgeminderten Zeiten und Zuschlägen an Entgeltpunkten ergeben – diese werden mit dem Zugangsfaktor vervielfältigt und ergeben so die persönlichen Entgeltpunkte und
  4. den aktuellen Rentenwert, der den monatlichen Betrag für einen Entgeltpunkt wiedergibt und in der Regel zum 1.7. eines Jahres neu bestimmt wird.[1]

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