1.1 Berechnungselemente

Die Formel zur Berechnung des monatlichen Rentenbetrags enthält 4 Berechnungselemente:

  1. den Rentenartfaktor, der je nach Art der in Anspruch genommenen Rente unterschiedlich hoch ist;
  2. den Zugangsfaktor, der sich nach dem Alter des Versicherten bei Rentenbeginn oder Tod bestimmt;
  3. die Entgeltpunkte, die sich aus Beitragszeiten, beitragsfreien Zeiten, beitragsgeminderten Zeiten und Zuschlägen an Entgeltpunkten ergeben – diese werden mit dem Zugangsfaktor vervielfältigt und ergeben so die persönlichen Entgeltpunkte und
  4. den aktuellen Rentenwert, der den monatlichen Betrag für einen Entgeltpunkt wiedergibt und in der Regel zum 1.7. eines Jahres neu bestimmt wird.[1]

1.2 Versicherungszeiten

Der Monatsbetrag der Rente berechnet sich aus diesen Formelelementen für:

  • Versicherungszeiten ohne Beitrittsgebietszeiten
    Persönliche Entgeltpunkte × Rentenartfaktor × aktueller Rentenwert
  • Versicherungszeiten im Beitrittsgebiet
    Persönliche Entgeltpunkte (Ost) × Rentenartfaktor × aktueller Rentenwert (Ost)

1.3 Versicherungszeiten West/Ost

Wurden während des Erwerbslebens Beiträge sowohl in den alten als auch in den neuen Bundesländern entrichtet, sind hierfür getrennt voneinander zunächst 2 Teilmonatsbeträge zu berechnen. Die Teilbeträge "Rente (Ost)" und "Rente (West)" ergeben zusammen die Monatsrente.

 
Praxis-Beispiel

Berechnung des Monatsbetrags einer Regelaltersrente zum 1.7.2023

 
Summe der Entgeltpunkte aus dem Erwerbsleben 45,0000
x Zugangsfaktor 1,0
= persönliche Entgeltpunkte/persönliche Entgeltpunkte (Ost) 45,0000
x Rentenartfaktor 1,0
x aktueller Rentenwert/aktueller Rentenwert (Ost) 37,60 EUR
= Monatsbetrag der Rente (Brutto) 1.692,00 EUR

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