Der Rentenantrag hat auch Bedeutung für den Beginn der Hinterbliebenenrenten. Diese Renten werden für nicht mehr als 12 Kalendermonate vor dem Monat der Rentenantragstellung nachgezahlt.[1]

 
Praxis-Beispiel

Beginn Witwenrente

Ein Versicherter verstirbt am 5.5.2023. Er war selbst kein Rentenbezieher. Die Witwe beantragt die Witwenrente

  1. am 3.2.2024
  2. am 6.6.2024

Lösung:

Im Fall a) am beginnt die Witwenrente am 5.5.2023.

Im Fall b) beginn die Witwenrente am 1.6.2023, da sie nicht mehr als 12 Kalendermonate vor der Antragstellung geleistet wird.

Witwen- und Witwerrenten an vor dem 1.7.1977 geschiedene Ehegatten werden erst mit Ablauf des Antragsmonats gezahlt.[2]

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