Der Rentenantrag hat auch Bedeutung für den Beginn der Hinterbliebenenrenten. Diese Renten werden für nicht mehr als 12 Kalendermonate vor dem Monat der Rentenantragstellung nachgezahlt.[1]
Beginn Witwenrente
Ein Versicherter verstirbt am 5.5.2023. Er war selbst kein Rentenbezieher. Die Witwe beantragt die Witwenrente
- am 3.2.2024
- am 6.6.2024
Lösung:
Im Fall a) am beginnt die Witwenrente am 5.5.2023.
Im Fall b) beginn die Witwenrente am 1.6.2023, da sie nicht mehr als 12 Kalendermonate vor der Antragstellung geleistet wird.
Witwen- und Witwerrenten an vor dem 1.7.1977 geschiedene Ehegatten werden erst mit Ablauf des Antragsmonats gezahlt.[2]
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