Bezieher von Bürgergeld sind verpflichtet, einen Rentenantrag zu stellen, um dadurch diesen Bezug zu beenden oder zu mindern. So besteht u. a. die Verpflichtung einen Rentenantrag zu stellen, wenn Anspruch auf eine Altersrente ohne Rentenabschläge besteht. Kommen Sie der Aufforderung des Leistungsträgers nicht nach, kann dieser auch gegen den Willen des Betroffen den Rentenantrag stellen.[1]

Bis zum 31.12.2026 sind Bezieher von Bürgergeld nicht verpflichtet, eine Altersrente mit Rentenabschlägen in Anspruch zu nehmen.

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