Krankengeldbezieher, die die Voraussetzungen für eine Regelaltersrente erfüllen, können von der Krankenkasse aufgefordert werden, innerhalb von 10 Wochen einen Rentenantrag zu stellen.[1] Wird der Aufforderung nicht Folge geleistet, fällt der Anspruch auf Krankengeld mit Ablauf der Frist weg. Wird die Antragstellung nachgeholt, lebt der Krankengeldanspruch mit dem Tag der Antragstellung wieder auf.

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