1Bergleute, die mehr als zehn Jahre Untertagetätigkeiten ausgeübt haben, erhalten für jedes Jahr mit solchen Tätigkeiten
1. |
vom 11. bis 15. Jahr 1,00 Deutsche Mark, |
2. |
vom 16. bis 25. Jahr 2,50 Deutsche Mark und |
3. |
für jedes weitere Jahr 3,50 Deutsche Mark |
als Zuschlag zu ihrer Rente. 2Dies gilt nicht für Zeiten des Bezugs einer solchen Rente.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt SGB Office Professional . Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen