Im Lerngebiet Rechnungswesen werden Grundeinsichten aus dem Bereich des betrieblichen Rechnungswesens sowie praxisorientierte Grundfertigkeiten rechen- und buchungstechnischer Art unter Einsatz moderner Arbeitsmittel vermittelt.

Der Unterricht erfolgt in engem Bezug zum Aufbau und zu den Abläufen des betrieblichen Rechnungswesens in der Sozialversicherung.

Im Teilgebiet Rechnen werden Lerninhalte vorangegangener schulischer Lernprozesse, wie Prozent- und Zinsrechnung, unter wirtschaftlichen - vor allem die Sozialversicherung berührenden - Fragestellungen vertieft.

Die Vermögensrechnung der Sozialversicherungsbetriebe bildet den Kern des Teilgebiets Buchführung. Über die Grundlagen des Systems der doppelten Buchführung und unter Berücksichtigung der Kontenrahmen für die Sozialversicherungszweige sollen Entstehen und Inhalt von Bestandsrechnung (Bilanz) und Erfolgsrechnung (Gewinn- und Verlustrechnung) dargestellt werden. Dabei sind die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung durchgängig zu berücksichtigen.

Im Hinblick auf den instrumentellen Charakter des betrieblichen Rechnungswesens und im Interesse eines entscheidungs- und problemorientierten Unterrichts wird empfohlen, Teile des Lerngebiets Rechnungswesen mit Teilen anderer Lerngebiete, insbesondere Sozialversicherungslehre und Wirtschaftslehre, zu verbinden.

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • bei der Auseinandersetzung mit Inhalten des Rechnungswesens Kostenbewusstsein und Wirtschaftlichkeitsdenken entwickeln,
  • gesetzliche Vorschriften für das Rechnungswesen der Sozialversicherung erklären,
  • aus den Aufgaben des Sozialversicherungsbetriebs die Notwendigkeit einer regelmäßigen und genauen Rechnungslegung ableiten,
  • Rechenverfahren anwenden, die für sie im privaten und beruflichen Bereich von Bedeutung sind,
  • das System der doppelten Buchführung auf typische Geschäftsfälle des Sozialversicherungsbetriebes anwenden,
  • wirtschaftliche Tatbestände und Entwicklungstendenzen mit Hilfe der Statistik beurteilen.

Stundenverteilung: Rechnungswesen

Zeitrichtwerte in den Ausbildungsjahren  
(in Stunden)
Lerngebiete 1. Jahr   2. Jahr   3. Jahr   insgesamt
1. Dreisatz, Prozent- und Zinsrechnung 25   -   -   25
2. Statistik 30   -   -   30
3. Haushaltswesen und Vermögensanlage der Sozialversicherungsbetriebe 5   10   -   15
4. Bestands- und Erfolgsrechnung der Sozialversicherungsbetriebe -   50   5   55
5. Kosten- und Leistungsrechnung -   -   35   35
  Zeitrichtwerte insgesamt 60   60   40   160

 

Lerngebiete Lernziele Lerninhalte Zeitrichtwerte in Stunden
1. Dreisatz, Prozent- und Zinsrechnung Proportionale und antiproportionale Zuordnungen zur Lösung von Sachproblemen nutzen Dreisatz mit geradem (direktem) und ungeradem (indirektem) Verhältnis 25
  Die Prozentrechnung zur Lösung berufsbezogener Aufgaben heranziehen

Prozentrechnung vom Hundert, auf Hundert, im Hundert

z. B.

  • Kurswert von festverzinslichen Wertpapieren
  • Skonto für Sofortzahlung
  • Säumniszuschläge nach SGB
 
  Verfahren der Zinsrechnung in berufsbezogenen Situationen anwenden

Berechnung von

  • Zinsen
  • Zinssatz
  • Zeit
  • Kapital

z. B.

  • Verzinsung fälliger Geldleistungen nach SGB
  • Verzinsung des Erstattungsanspruchs nach SGB
 
2. Statistik Aufgaben der Statistik für den Sozialversicherungsbetrieb beschreiben

z. B.

  • Lieferung von Daten über die demographische Entwicklung
  • Ermittlung und Darstellung von Daten über die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben
  • Berechnung von Kennziffern

Rechtsvorschriften

  • SGB, AFG
  • Allgemeine Verwaltungsvorschriften über die Statistik in Zweigen der Sozialversicherung
30
  Die zur Lösung von Problemen relevanten Daten erheben

Gewinnung des Ausgangsmaterials

  • Primärmaterial (Vollerhebung, Teilerhebung)
  • Sekundärmaterial
 
  Aus aufbereiteten Daten statistische Größen berechnen und darstellen

Berechnung von

  • absoluten Zahlen
  • Verhältniszahlen
  • Mittelwerten
  • Streuungsmaßen

Tabellen

Graphiken
 
  Statistische Ergebnisse interpretieren und kritisch würdigen

z. B.

  • Aussagegehalt statistischer Ergebnisse
  • Beurteilung von Zusammenhängen zwischen Größen
  • Angemessenheit der Methode
  • Erhebungsfehler
  • Interpretationsfehler
 
3. Haushaltswesen und Vermögensanlage der Sozialversicherungsbetriebe Die Aufgabe des Haushaltsplans für den Sozialversicherungsbetrieb beschreiben Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs 15
  Den Haushaltsplan hinsichtlich Aufbau und Inhalt analysieren und von der Haushaltsrechnung abgrenzen

Rechtsnormen

Haushaltsgrundsätze

z. B.

  • Wirtschaftlichkeit
  • Ausgleich von Einnahmen und Ausgaben
 
  Vermögensanlagen des Sozialversicherungsbetriebs beschreiben

Betriebsmittel nach SGB

z. B. Barmittel, Giroguthaben

Rücklage nach SGB

z. B. bestimmte Schuldverschreibungen, grundpfandrechtlich gesicherte Forderungen, Grundstücke
 
  Kriterien für die Vermögensanlage aufzeigen

Anlagekriterien nach SGB

  • Verlustausschluss
  • angemessener Ertrag
  • ausreichende Liquidität
 
4. Bestands- und Erfolgsrechnung der Sozialversicherungsbetriebe Die Vermögensüb...

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