Der Allgemeine Teil der Rahmenempfehlungen beinhaltet insbesondere Grundsätze, Voraussetzungen und Ziele der ambulanten medizinischen Rehabilitation und definiert z. B. die Kriterien für Rehabilitationsbedürftigkeit, Rehabilitationsfähigkeit und Rehabilitationsprognose. Des Weiteren enthält der Allgemeine Teil die Beschreibung der Angebotsstruktur sowie die allgemeinen personellen, räumlichen und apparativen Anforderungen an eine ambulante Rehabilitationseinrichtung.

Im Indikationsspezifischen Teil werden konkret die jeweiligen Anforderungen bei den einzelnen Rehabilitationsindikationen (Krankheiten und Krankheitsgruppen) festgelegt also z. B. medizinische Voraussetzungen, Behandlungsfrequenz und Rehabilitationsdauer, Besonderheiten, Ausschluss- und Verlängerungskriterien.

Aufgrund zwischenzeitlicher gesetzlicher und fachlicher Entwicklungen, wie zum Beispiel der ratifizierten UN-Behindertenrechtskonvention, des Bologna-Prozesses, stärkere Berücksichtigung der Barrierefreiheit sowie Weiterentwicklungen im Bereich der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) war eine grundlegende Überarbeitung des Allgemeinen Teils der Rahmenempfehlungen erforderlich geworden. Dem entsprechend wurden die bereits Ende der neunziger Jahre trägerübergreifenden Rahmenempfehlungen zur ambulanten medizinischen Rehabilitation als Beitrag zur Sicherstellung eines qualitativ hochwertigen Rehabilitationsangebotes von den Rehabilitationsträgern auf Ebene der BAR aktualisiert.

Am 1. April 2016 ist der aktualisierte Allgemeine Teil der Rahmenempfehlungen zur ambulanten medizinischen Rehabilitation in der Fassung vom 1. März 2016 in Kraft getreten. Dieser gilt nun auch in Verbindung mit den bisher vorliegenden indikationsspezifischen Rahmenempfehlungen. Die Rahmenempfehlungen gliedern sich immer in einen indikationsübergreifenden, Allgemeinen sowie einen Indikationsspezifischen Teil. Beide Teile sind weiterhin als Einheit zu verstehen.

Die BAR hat in ihrem Orientierungsrahmen 2016 – 2018 die Aktualisierung der indikationsspezifischen Rahmenempfehlungen als nächstes in den Bereichen muskuloskeletale Erkrankungen, Neurologie und Kardiologie vorgesehen.

Vorstand und Geschäftsführung danken allen Beteiligten, die an der Neufassung des Allgemeinen Teils der Rahmenempfehlungen zur ambulanten medizinischen Rehabilitation mitgewirkt haben.

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