Die ambulante Rehabilitation kann in Betracht kommen

  • anstelle einer stationären Rehabilitationsmaßnahme als eigenständiges interdisziplinäres Konzept
  • zur Verkürzung einer stationären Rehabilitationsmaßnahme bei ambulanter Fortsetzung eines stationär begonnenen Rehabilitationsprogramms
  • im Anschluss an eine stationäre Rehabilitationsmaßnahme

unter besonderer Berücksichtigung der Teilhabe am Arbeitsleben.

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