Die ambulante Rehabilitation kann in Betracht kommen
- anstelle einer stationären Rehabilitationsmaßnahme als eigenständiges interdisziplinäres Konzept
- zur Verkürzung einer stationären Rehabilitationsmaßnahme bei ambulanter Fortsetzung eines stationär begonnenen Rehabilitationsprogramms
- im Anschluss an eine stationäre Rehabilitationsmaßnahme
unter besonderer Berücksichtigung der Teilhabe am Arbeitsleben.
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