(1) Alle Ergebnisse nach § 7 werden auf der Internet-Plattform www.perinatalzentren.org standortbezogen veröffentlicht, nachdem diese Plattform vom G-BA abgenommen wurde. Alle Ergebnisse mit Fallzahlen < 4 sind von der Darstellung ausgeschlossen.
(2) Die Kommentare gemäß § 7 Absatz 7 werden im Zusammenhang mit den Ergebnissen für das jeweilige Krankenhaus dargestellt.
(3) Die Veröffentlichung der Darstellungen gemäß § 7 erfolgt jeweils zum 1. Dezember des Veröffentlichungsjahres.
(4) Jedes Krankenhaus hat auf seiner Internetseite einen Link mit folgendem Hinweis aufzunehmen: "Informationen zur Ergebnisqualität des Perinatalzentrums finden Sie auf der Internetseite www.perinatalzentren.org."
(5) Auf der Internetseite www.perinatalzentren.org wird eine aktuelle Übersicht (Transparenzliste) mit folgenden Angaben dargestellt:
- Name und Adresse des Krankenhauses,
- Name und Adresse des Standortes, an dem sich das Perinatalzentrum befindet,
- Standortkennzeichen nach § 293 Absatz 6 SGB V sowie
- die Versorgungsstufe des Perinatalzentrums gemäß § 3 QFR-RL.
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