Die Umstellung der Qualitätsprüfungen im ambulanten Bereich wird bis Ende 2019 in einem Pilotversuch getestet. Erste Ergebnisse wird es Anfang 2020 geben, danach werden die Maßstäbe und Grundsätze für die Qualität, Qualitätssicherung und Qualitätsdarstellung in der ambulanten Pflege weiterentwickelt. Bis zur Einführung werden die Pflegedienste nach dem Noten-Bewertungssystem geprüft.

Der Medizinische Dienst (MD) prüft die Qualität der Pflege von ambulanten Pflegeeinrichtungen (Pflegedienste). Die Prüfungen

  • finden nach definierten Kriterien statt,
  • erfolgen in regelmäßigen Abständen (mind. 1x jährlich)

und werden

  • bei Pflegediensten mit einem Tag Vorankündigung

durchgeführt.[1]

Der MD erstellt nach der Prüfung innerhalb von 3 Wochen für die Pflegekassen einen Prüfbericht. Er berichtet über Stärken und Schwächen der Pflegeeinrichtung und ggf. Verbesserungsmaßnahmen. Die Pflegeeinrichtung erhält ebenfalls den Prüfbericht und kann dazu Stellung nehmen. Des Weiteren werden die Ergebnisse der zu veröffentlichenden Prüfkriterien als Datensatz an die Pflegekassen geliefert. Der Datensatz wird in einen Transparenzbericht übertragen.

Bei Pflegediensten wird die Gesamtnote aus 34 Einzelkriterien gebildet, die 3 Qualitätsbereichen zugeordnet sind. Den Schwerpunkt bildet der Bereich "pflegerische Leistungen". Auch hier fließt der Qualitätsbereich "Befragung der Kunden" (12 Kriterien) nicht in die Gesamtnote ein.

Weitere Informationen zu Prüfarten, Ablauf einer Prüfung und Konsequenzen sind auf der Internetseite des GKV-Spitzenverbandes veröffentlicht.

Die Ergebnisse der Prüfungen werden in Transparenzberichte zusammengefasst und in verständlicher Form von den Pflegekassen veröffentlicht.

Die Bewertung erfolgt nach den Schulnoten 1 (Note sehr gut) bis 5 (Note mangelhaft). In der Öffentlichkeit wird von Pflegenoten gesprochen.

Die Gesamtnote wird aus dem Mittelwert der fachlichen Qualitätskriterien errechnet. Das Ergebnis der Bewohner- bzw. Kundenbefragung fließt jedoch nicht in die Gesamtnote ein, sondern wird separat ausgewiesen. Das Befragungsergebnis spiegelt die persönliche Sicht der Pflegebedürftigen wieder und ergänzt die fachliche Beurteilung.

Auch die Pflegedienste müssen das Prüfergebnis an gut sichtbarer Stelle veröffentlichen.[2]

Die Pflegenoten werden von den einzelnen Verbänden veröffentlicht:

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