Das neue Qualitätssystem in der vollstationären Pflege gibt es seit 1.11.2019. Bis Ende 2020 sollen alle stationären Pflegeeinrichtungen einmal vom Medizinischen Dienst (MD) oder dem Prüfdienst der Privaten Krankenversicherung überprüft werden.[1]

Das neue Bewertungssystem ist in 3 Bereiche gegliedert[2]:

  • Internes Qualitätsmanagement mittels Indikatoren

    Das Pflegeheim erhebt alle 6 Monate bei allen Bewohnern anhand 15 Qualitätsindikatoren die notwendigen Daten. Diese werden an eine unabhängige Auswertungsstelle gemeldet und dort ins Verhältnis zu anderen Einrichtungen gesetzt. Damit sollen z. B. die Anzahl neu aufgetretener Druckgeschwüre oder die Anzahl gravierender Sturzfolgen besser erfasst werden. Die Ergebnisqualität steht im Vordergrund. Das Pflegeheim kann selbst Verbesserungspotenziale erkennen.

  • Externe Qualitätsüberprüfung durch den MD oder PKV-Prüfdienst

    Schwerpunkt der Prüfung ist zukünftig die bewohnerbezogene Versorgungsqualität, z. B. Unterstützung im Bereich der Mobilität oder Wundversorgung oder Schmerzmanagement.

    Die Prüfung vom MD/PKV-Prüfdienst wir zukünftig einen Tag vorher angekündigt.

    Bei der externen Qualitätsprüfung durch den MD/PKV-Prüfdienst findet eine Plausibilitätskontrolle der Indikatorendaten statt.

  • Einrichtungsinformationen

    Das Pflegeheim stellt Informationen über strukturelle Angebote, z. B. personelle Ausstattung (Fachkräfteanteil in der Pflege bzw. Fluktuation) oder Möglichkeit von Probewohnen zur Verfügung.

Die neuen Qualitätsinformationen werden von den einzelnen Verbänden veröffentlicht:

Die alten Pflegenoten sind noch solange einzusehen, bis sie durch die aktuellen Informationen ersetzt werden.

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