Im Rahmen der Krankenbehandlung werden bestimmte Therapien zulasten der Krankenkasse durchgeführt:
- tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie,
- analytische Psychotherapie,
- Verhaltenstherapie.
Psychoanalytisch begründete Verfahren und Verhaltenstherapie sind nicht kombinierbar. Die Therapien werden als Einzel- oder Gruppentherapie durchgeführt und als Kurzzeit- oder Langzeittherapie angeboten.
Andere Verfahren können angewendet werden, wenn sie durch den wissenschaftlichen Beirat[1] anerkannt sind und der Nutzen, medizinische Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit nachgewiesen sind.
Entsprechende Verfahren sind durch den Gemeinsamen Bundesausschuss durch die Psychotherapie-Richtlinie zuzulassen. Verfahren wie
- Gesprächspsychotherapie,
- Gestalttherapie,
- Logotherapie,
- Psychodrama,
- respiratorisches Biofeedback oder
- Transaktionsanalyse
gehören nicht zum Leistungsumfang.
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