Im Rahmen der Krankenbehandlung werden bestimmte Therapien zulasten der Krankenkasse durchgeführt:

  • tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie,
  • analytische Psychotherapie,
  • Verhaltenstherapie.

Psychoanalytisch begründete Verfahren und Verhaltenstherapie sind nicht kombinierbar. Die Therapien werden als Einzel- oder Gruppentherapie durchgeführt und als Kurzzeit- oder Langzeittherapie angeboten.

Andere Verfahren können angewendet werden, wenn sie durch den wissenschaftlichen Beirat[1] anerkannt sind und der Nutzen, medizinische Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit nachgewiesen sind.

Entsprechende Verfahren sind durch den Gemeinsamen Bundesausschuss durch die Psychotherapie-Richtlinie zuzulassen. Verfahren wie

  • Gesprächspsychotherapie,
  • Gestalttherapie,
  • Logotherapie,
  • Psychodrama,
  • respiratorisches Biofeedback oder
  • Transaktionsanalyse

gehören nicht zum Leistungsumfang.

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