Die Verhältnisprävention bezieht sich auf Veränderungen der Umwelt oder der Arbeits- und Lebenswelt (strukturelle Prävention – Settingansatz). Es geht dabei um den Aufbau gesundheitsförderlicher Verhältnisse. Dadurch sollen die Gesundheitschancen der Bevölkerung vergrößert werden. Leistungen zur Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten sind in § 20a SGB V beschrieben.

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