4.1 Verhaltensprävention

Die Verhaltensprävention versucht, Einfluss auf das Verhalten von Individuen und Gruppen zu nehmen (individueller Ansatz), z. B. durch Kurse zur gesunden Ernährung. Sie will helfen, die eigene Gesundheit so zu erhalten oder voranzubringen, dass Angebote und Aktivitäten, die die Gesundheit fördern, zugleich Freude und Vergnügen verschaffen.

4.2 Verhältnisprävention

Die Verhältnisprävention bezieht sich auf Veränderungen der Umwelt oder der Arbeits- und Lebenswelt (strukturelle Prävention – Settingansatz). Es geht dabei um den Aufbau gesundheitsförderlicher Verhältnisse. Dadurch sollen die Gesundheitschancen der Bevölkerung vergrößert werden. Leistungen zur Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten sind in § 20a SGB V beschrieben.

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