Leistungen der körperbezogenen Pflegemaßnahmen, pflegerische Betreuungsmaßnahmen und Hilfen bei der Haushaltsführung können von mehreren pflegebedürftigen Bewohnern von Wohngemeinschaften oder von pflegebedürftigen Nachbarn gemeinsam abgerufen werden (poolen). Die dadurch entstehende Zeit- oder Kosteneinsparung, z. B. durch gemeinsames Kochen oder Einkaufen für mehrere Pflegebedürftige, können die Pflegebedürftigen für sich nutzen. Die Beteiligung an einem "Pool" entscheidet jeder einzelne Pflegebedürftige frei. Die Dienstleistungen entfallen zu gleichen Teilen auf die am "Pool" beteiligten Pflegebedürftigen.

Die Vorteile des "Poolens" sowie der jeweilige Umfang der Vorteile hängen im Wesentlichen von der Vergütungssystematik nach § 89 SGB XI ab. Die Zeit- und Kosteneinersparungen sind ausschließlich im Interesse des Pflegebedürftigen zu nutzen, z. B. können weitere Pflegeleistungen eingekauft werden.

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