Die Pflegesachleistung beinhaltet den Anspruch auf

  • körperbezogene Pflegemaßnahmen,
  • pflegerische Betreuungsmaßnahmen und
  • Hilfen bei der Haushaltsführung

in häuslicher Umgebung oder häuslicher Betreuung. Der Anspruch besteht auch, wenn der Pflegebedürftige in einer Altenwohnung oder einem Altenwohnheim lebt. Hierbei ist es unerheblich, ob der Pflegebedürftige die Haushaltsführung eigenverantwortlich regeln kann oder nicht.

Der Anspruch auf Pflegesachleistung ist ausgeschlossen, wenn sich der Pflegebedürftige in einem zugelassenen Pflegeheim aufhält. In diesem Fall besteht ein Anspruch auf vollstationäre Pflegeleistungen.[1]

 
Wichtig

Kein Anspruch auf Pflegesachleistung

Pflegebedürftige haben keinen Anspruch auf Pflegesachleistungen, wenn sie sich in

  • Krankenhäuser,
  • Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen,
  • Kindergärten,
  • Schulen/Internaten,
  • Werkstätten/Wohnheimen für Menschen mit Behinderungen

aufhalten.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt SGB Office Professional . Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge