Zusammenfassung

 
Begriff

Die Ergebnisse der Qualitätsprüfungen durch den Medizinischen Dienst oder dem Prüfdienst der Privaten Krankenversicherung werden von Pflegeheimen als Qualitätsinformationen und von Pflegediensten als Pflegenoten veröffentlicht. Die Qualitätsprüfungen sollen die Eigenverantwortung der Einrichtungen für die Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität stärken und Qualitätsmängeln rechtzeitig vorbeugen.

Seit 1.11.2019 gibt es ein neues Qualitätssystem in der vollstationären Pflege. Die stationären Pflegeeinrichtungen werden bis Ende 2020 geprüft und die Ergebnisse veröffentlicht. Das neue Verfahren ersetzt die Pflegenoten. Diese sind noch solange einzusehen, bis sie durch Qualitätsinformationen ersetzt werden.

Die Umstellung der Qualitätsprüfungen im ambulanten Bereich ist ebenfalls geplant, bis zur Einführung werden die Pflegedienste nach dem bisherigen Bewertungssystem mit Noten geprüft.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Sozialversicherung: Die gesetzlichen Grundlagen für die Qualitätsprüfungen von Pflegeeinrichtungen und die Veröffentlichung der Ergebnisse sind in den §§ 112 bis 115 SGB XI.

1 Vollstationäre Pflegeheime

Das neue Qualitätssystem in der vollstationären Pflege gibt es seit 1.11.2019. Bis Ende 2020 sollen alle stationären Pflegeeinrichtungen einmal vom Medizinischen Dienst (MD) oder dem Prüfdienst der Privaten Krankenversicherung überprüft werden.[1]

Das neue Bewertungssystem ist in 3 Bereiche gegliedert[2]:

  • Internes Qualitätsmanagement mittels Indikatoren

    Das Pflegeheim erhebt alle 6 Monate bei allen Bewohnern anhand 15 Qualitätsindikatoren die notwendigen Daten. Diese werden an eine unabhängige Auswertungsstelle gemeldet und dort ins Verhältnis zu anderen Einrichtungen gesetzt. Damit sollen z. B. die Anzahl neu aufgetretener Druckgeschwüre oder die Anzahl gravierender Sturzfolgen besser erfasst werden. Die Ergebnisqualität steht im Vordergrund. Das Pflegeheim kann selbst Verbesserungspotenziale erkennen.

  • Externe Qualitätsüberprüfung durch den MD oder PKV-Prüfdienst

    Schwerpunkt der Prüfung ist zukünftig die bewohnerbezogene Versorgungsqualität, z. B. Unterstützung im Bereich der Mobilität oder Wundversorgung oder Schmerzmanagement.

    Die Prüfung vom MD/PKV-Prüfdienst wir zukünftig einen Tag vorher angekündigt.

    Bei der externen Qualitätsprüfung durch den MD/PKV-Prüfdienst findet eine Plausibilitätskontrolle der Indikatorendaten statt.

  • Einrichtungsinformationen

    Das Pflegeheim stellt Informationen über strukturelle Angebote, z. B. personelle Ausstattung (Fachkräfteanteil in der Pflege bzw. Fluktuation) oder Möglichkeit von Probewohnen zur Verfügung.

Die neuen Qualitätsinformationen werden von den einzelnen Verbänden veröffentlicht:

Die alten Pflegenoten sind noch solange einzusehen, bis sie durch die aktuellen Informationen ersetzt werden.

2 Ambulante Pflege

Die Umstellung der Qualitätsprüfungen im ambulanten Bereich wird bis Ende 2019 in einem Pilotversuch getestet. Erste Ergebnisse wird es Anfang 2020 geben, danach werden die Maßstäbe und Grundsätze für die Qualität, Qualitätssicherung und Qualitätsdarstellung in der ambulanten Pflege weiterentwickelt. Bis zur Einführung werden die Pflegedienste nach dem Noten-Bewertungssystem geprüft.

Der Medizinische Dienst (MD) prüft die Qualität der Pflege von ambulanten Pflegeeinrichtungen (Pflegedienste). Die Prüfungen

  • finden nach definierten Kriterien statt,
  • erfolgen in regelmäßigen Abständen (mind. 1x jährlich)

und werden

  • bei Pflegediensten mit einem Tag Vorankündigung

durchgeführt.[1]

Der MD erstellt nach der Prüfung innerhalb von 3 Wochen für die Pflegekassen einen Prüfbericht. Er berichtet über Stärken und Schwächen der Pflegeeinrichtung und ggf. Verbesserungsmaßnahmen. Die Pflegeeinrichtung erhält ebenfalls den Prüfbericht und kann dazu Stellung nehmen. Des Weiteren werden die Ergebnisse der zu veröffentlichenden Prüfkriterien als Datensatz an die Pflegekassen geliefert. Der Datensatz wird in einen Transparenzbericht übertragen.

Bei Pflegediensten wird die Gesamtnote aus 34 Einzelkriterien gebildet, die 3 Qualitätsbereichen zugeordnet sind. Den Schwerpunkt bildet der Bereich "pflegerische Leistungen". Auch hier fließt der Qualitätsbereich "Befragung der Kunden" (12 Kriterien) nicht in die Gesamtnote ein.

Weitere Informationen zu Prüfarten, Ablauf einer Prüfung und Konsequenzen sind auf der Internetseite des GKV-Spitzenverbandes veröffentlicht.

Die Ergebnisse der Prüfungen werden in Transparenzberichte zusammengefasst und in verständlicher Form von den Pflegekassen veröffentlicht.

Die Bewertung erfolgt nach den Schulnoten 1 (Note sehr gut) bis 5 (Note mangelhaft). In der Öffentlichkeit wird von Pflegenoten gesprochen.

Die Gesamtnote wird aus dem Mittelwert der fachlichen Qualitätskriterien errechnet. Das Ergebnis der Bewohner- bzw. Kundenbefragung fließt jedoch nicht in die Gesamtnote ein, sondern wird separat ausgewiesen. Das Befragungsergebnis spiegelt die persönliche Sicht der Pflegebedürftige...

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt SGB Office Professional . Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge