Begriff

Die Ergebnisse der Qualitätsprüfungen durch den Medizinischen Dienst oder dem Prüfdienst der Privaten Krankenversicherung werden von Pflegeheimen als Qualitätsinformationen und von Pflegediensten als Pflegenoten veröffentlicht. Die Qualitätsprüfungen sollen die Eigenverantwortung der Einrichtungen für die Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität stärken und Qualitätsmängeln rechtzeitig vorbeugen.

Seit 1.11.2019 gibt es ein neues Qualitätssystem in der vollstationären Pflege. Die stationären Pflegeeinrichtungen werden bis Ende 2020 geprüft und die Ergebnisse veröffentlicht. Das neue Verfahren ersetzt die Pflegenoten. Diese sind noch solange einzusehen, bis sie durch Qualitätsinformationen ersetzt werden.

Die Umstellung der Qualitätsprüfungen im ambulanten Bereich ist ebenfalls geplant, bis zur Einführung werden die Pflegedienste nach dem bisherigen Bewertungssystem mit Noten geprüft.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Sozialversicherung: Die gesetzlichen Grundlagen für die Qualitätsprüfungen von Pflegeeinrichtungen und die Veröffentlichung der Ergebnisse sind in den §§ 112 bis 115 SGB XI.

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