Versicherte erhalten anstelle von Pflegegeld auf Antrag

  • Hauspflege (Stellung einer Pflegefachkraft, z. B. Gesundheits- und Krankenpfleger bzw. Gesundheits- und Krankenschwester),
  • Heimpflege (Kostenübernahme der Pflegeheimkosten oder einer ähnlichen Einrichtung mit Unterkunft und Verpflegung).

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