Technische Pflegehilfsmittel sind z. B. Bettpfannen, Urinflaschen, Urinflaschenhalter oder ein Hausnotrufsystem. Sie werden dem Pflegebedürftigen leihweise überlassen, wenn es aus hygienischen Gründen möglich ist.

Die Pflegekasse muss das Pflegehilfsmittel in einem gebrauchsfertigen Zustand zur Verfügung stellen. Die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln umfasst neben der Grundausstattung (einschließlich der Anpassung der Produkte) auch

  • das Zubehör,
  • die Anpassung und/oder Ausbildung im Gebrauch des Hilfsmittels,
  • die Änderung, Instandsetzung oder Ersatzbeschaffung sowie
  • die notwendigen Wartungen und technischen Kontrollen.

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