Wird das Pflegegeld erst während dem Krankenhausaufenthalt beantragt, besteht kein Anspruch auf Weiterzahlung des Pflegegeldes. Ein Anspruch auf Zahlung von hälftigem Pflegegeld besteht allerdings, wenn der Versicherte bereits vor der Einweisung ins Krankenhaus Pflegegeld bezog und auch noch ein Anspruch darauf besteht – also die Krankenhausbehandlung nicht länger als 28 Tage gedauert hat.

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