Auf Wunsch der/des Anspruchsberechtigten[1] hat die Pflegeberaterin oder der Pflegeberater die Pflegeberatung in der häuslichen Umgebung oder in der Einrichtung, in der sie/er lebt, durchzuführen.[2] Erfolgt die Pflegeberatung mittels Video-Pflegeberatung oder wird durch digitale Anwendungen unterstützt, bleibt der Anspruch auf eine Beratung in der häuslichen Umgebung oder in der Einrichtung, in der die Person lebt, unberührt. Die Pflegeberatung kann zudem in den Räumen der Pflegekassen, in Pflegestützpunkten, in Beratungsstellen nach § 7b SGB XI und § 123 SGB XI oder telefonisch durchgeführt werden. Erfolgt die Pflegeberatung telefonisch, bleibt der Anspruch auf eine persönliche Pflegeberatung an sonstigen Orten unberührt.

[1] Ist für die anspruchsberechtigte Person ein gesetzlicher Vertreter oder eine gesetzliche Vertreterin bestellt, kann auch dieser/diese den Wunsch äußern.
[2] In Betracht kommen beispielsweise vollstationäre Pflegeeinrichtungen oder Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderungen.

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