Die Pflegeberater haben neben

  • einer abgeschlossenen Berufsausbildung (z. B. Pflegefachkraft oder Sozialversicherungsfachangestellter) oder
  • einem abgeschlossenen Studium der Sozialen Arbeit

die für die Beratungstätigkeit erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse durch Weiterbildungen sowie einem Pflegepraktikum nachzuweisen.

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