Die Pflegekasse hat dem Antragsteller unmittelbar nach Eingang eines erstmaligen Pflegeantrags oder weiterer Leistungsanträge auf Sach-, Geld- oder Kombinationsleistung sowie Tagespflege, Kurzzeitpflege oder stationäre Pflegeleistungen

  • unter Angabe einer Kontaktperson einen konkreten Beratungstermin anzubieten, der spätestens innerhalb von 2 Wochen nach Antragseingang durchzuführen ist, oder
  • einen Beratungsgutschein auszustellen, in dem Beratungsstellen benannt sind, bei denen der Beratungsgutschein innerhalb von 2 Wochen eingelöst werden kann.

Die Beratung kann auf Wunsch des Versicherten auch in häuslicher Umgebung stattfinden und auch nach Ablauf der 2 Wochen durchgeführt werden.[1]

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