Die Pflegekasse hat durch Aufklärung und Auskunft
- die Eigenverantwortung der Versicherten für eine gesunde Lebensführung zu unterstützen,
- Versicherte und Angehörige in mit Pflegebedürftigkeit zusammenhängenden Fragen zu beraten,
- über die Pflegeleistungen sowie den Anspruch auf Übermittlung des Pflegegutachtens und der Präventions- und Rehabilitationsempfehlung zu informieren und
- eine Leistungs- und Preisvergleichsliste der Leistungsbringer zu übermitteln.
Die Aufklärung und Auskunft ist möglich durch
- Gespräche mit den Versicherten und/oder Angehörigen,
- Beiträge in Mitgliederzeitschriften/Internet und
- die Herausgabe von Informationsbroschüren.
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