Einmalige Geldleistungen können nur gepfändet werden, wenn es den Umständen des Einzelfalls angepasst ist und damit der Billigkeit entspricht. Typische Einmalzahlungen sind

  • Kostenerstattungen[1],
  • Rentenabfindungen[2],
  • Bestattungskosten[3] oder
  • Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfelds.[4]

Das Vollstreckungsgericht prüft, ob die Pfändung zulässig ist, bevor der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss erlassen wird.[5] Dabei sind die

  • Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Sozialleistungsberechtigten,
  • Art der Forderung sowie
  • Höhe und Zweckbestimmung der Geldleistung

zu berücksichtigen.

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