Einmalige Geldleistungen können nur gepfändet werden, wenn es den Umständen des Einzelfalls angepasst ist und damit der Billigkeit entspricht. Typische Einmalzahlungen sind
- Kostenerstattungen[1],
- Rentenabfindungen[2],
- Bestattungskosten[3] oder
- Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfelds.[4]
Das Vollstreckungsgericht prüft, ob die Pfändung zulässig ist, bevor der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss erlassen wird.[5] Dabei sind die
- Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Sozialleistungsberechtigten,
- Art der Forderung sowie
- Höhe und Zweckbestimmung der Geldleistung
zu berücksichtigen.
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