Bei einer nicht in voller Höhe, sondern nur in teilweiser Höhe zu leistenden Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit ergeben sich die in Anspruch genommenen Entgeltpunkte aus dem Monatsbetrag der Rente nach Anrechnung von Hinzuverdienst[1] mittels Rückrechnung, in dem die teilweise Rente durch den aktuellen Rentenwert, den Rentenartfaktor und den Zugangsfaktor geteilt wird.

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