Bis zum 30.6.2024 werden persönliche Entgeltpunkte (Ost) ermittelt, die bei der Rentenberechnung mit dem aktuellen Rentenwert (Ost) bewertet werden. Grundlage hierfür sind die Entgeltpunkte für Beitrittsgebietszeiten und sog. Reichsgebiets-Beitragszeiten im Sinne von § 254 d SGB VI, die ebenfalls mit dem Zugangsfaktor vervielfältigt werden und dann grundsätzlich zu persönlichen Entgeltpunkten (Ost) führen.

Ab dem 1.7.2024 werden nach der Rentenangleichung nur noch Entgeltpunkte und ein (einheitlicher) aktueller Rentenwert gelten. Die Rente berechnet sich dann als Gesamtrente nach der Rentenformel.

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