Begriff

Bei der Patientenquittung handelt es sich um einen schriftlichen Beleg für gesetzlich versicherte Patienten über die zulasten der Krankenkasse erbrachten Leistungen und deren vorläufige Kosten. Sie kann auf Verlangen vom Vertrags(zahn)arzt oder dem Krankenhaus ausgestellt werden. Die Krankenkassen haben auf Antrag ihren Versicherten eine Aufstellung über in Anspruch genommene Leistungen und deren Kosten auszustellen. Dies ist die sog. "Versicherteninformation" oder auch "Leistungsaufstellung".

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Sozialversicherung: Die Verpflichtung der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte, den Versicherten auf Verlangen eine Patientenquittung auszustellen, enthält § 305 Abs. 2 SGB V. Die Versicherteninformation der Krankenkasse ist in § 305 Abs. 1 SGB V geregelt. Das Bundessozialgericht hat in seiner Entscheidung vom 7.12.2004 diese Verpflichtung bestätigt (BSG, Urteil v. 7.12.2004, B 1 KR 38/02 R).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt SGB Office Professional . Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge