1Ergänzend zu Hilfsmitteln werden geliefert
1. |
kosmetische Bedarfsartikel für Träger von Gesichtsersatzstücken oder von Perücken, |
2. |
Gummistrümpfe als Beinprothesenüberzug, |
3. |
Trikotschlauchbinden für Prothesenträger, |
4. |
Maßleibbinden, Zurichtungen von Kleidungsstücken und besondere Kleidungsstücke, wenn dies zum Tragen von Körperersatzstücken oder orthopädischen Hilfsmitteln notwendig ist. |
2Satz 1 Nr. 1 gilt für kosmetische Bedarfsartikel, die Personen mit erheblichen Gesichtsentstellungen benötigen, und für das Frisieren von Perücken entsprechend.
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