Alle über 16-Jährigen erhalten künftig in regelmäßigen Abständen die Aufforderung, sich zu ihrer Spendenbereitschaft zu äußern. Beigefügt sind Informationsmaterial und einem nur noch auszufüllenden Spendenausweis. Allerdings werden sie weder zu einem "Ja" gedrängt, noch sind sie verpflichtet, sich überhaupt zu äußern.

Auf dem Organspendeausweis kann man

  • der Organspende generell zustimmen,
  • einzelne Organe ausschließen oder
  • nur bestimmte Organe freigeben.

Zudem besteht auch die Möglichkeit, eine Organspende grundsätzlich abzulehnen oder die Entscheidung einer Person des Vertrauens zu übertragen.

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