Bis zum Oktober 2012 galt in Deutschland die sog. Zustimmungslösung. Danach mussten Bürger zu Lebzeiten oder nach dem Hirntod die Angehörigen der Entnahme von Organen und Gewebe zustimmen. Dieses Prinzip wird beibehalten, jedoch werden nun die Versicherten regelmäßig alle 2 Jahre nach ihrer Bereitschaft zur Organspende gefragt. Es ist also weniger Eigeninitiative nötig als bislang, auf eine Entscheidung wird hingewirkt. Selbstverständlich ist es auch weiterhin möglich, sich gegen eine Organspende zu entscheiden.

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