Der gesetzliche Unfallversicherungsschutz für Spender von Organen, Organteilen, Gewebe oder Blutstammzellen gilt auch für Voruntersuchungen oder Nachsorgemaßnahmen, die anlässlich der Spende vorgenommen werden.

Als Versicherungsfall im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung gilt auch der Gesundheitsschaden, der

  • über die durch die Organ-, Organteil-, Gewebe- oder Blutstammzellenentnahme regelmäßig entstehenden Beeinträchtigungen hinausgeht und
  • in ursächlichem Zusammenhang mit der Spende steht.

Werden dadurch Nachbehandlungen erforderlich oder treten Spätschäden auf, die als Aus- oder Nachwirkungen der Spende oder des aus der Spende resultierenden erhöhten Gesundheitsrisikos anzusehen sind, wird vermutet, dass diese hierdurch verursacht worden sind. Dies gilt auch, wenn es nach der Voruntersuchung nicht zur Spende kommt.[1]

Zuständig für die Leistungserbringung bei Versicherungsfällen nach § 2 Abs. 1 Nr. 12a SGB VII ist der Unfallversicherungsträger des Krankenhauses, in dem die Spende erfolgt.[2] Dies ist bei gewerblichen Krankenhäusern die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege und bei öffentlichen Krankenhäusern der Unfallversicherungsträger des Landes bzw. der Kommune.

 
Hinweis

Abgrenzung der Zuständigkeit zwischen Unfall- und Krankenversicherung

Die Krankenversicherung ist für die regelmäßig bei der Organspende entstehenden Beeinträchtigungen zuständig; die Unfallversicherung, sofern die Folgen der Organspende über das Maß der regelmäßig entstehenden Beeinträchtigungen hinausgehen.

Die Beratungen des GKV-Spitzenverbandes mit den Spitzenorganisationen der Unfallversicherung über

  • die notwendige Konkretisierung der "regelmäßig bei der Spende entstehenden Beeinträchtigungen" sowie
  • den maßgeblichen Zeitpunkt eines ggf. vorzunehmenden Leistungsträgerwechsels

dauern noch an. Bis zur Klärung der offenen Fragen wird empfohlen, in einschlägigen Fällen eine bilaterale Abstimmung vorzunehmen, die sicherstellt, dass keine Versorgungslücke für den Spender entsteht.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt SGB Office Professional . Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge