Die ehemaligen Bundesverbände der Orts-, Betriebs- und Innungskrankenkassen wurden kraft Gesetzes zum 1.1.2009 in Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GbR) umgewandelt. Der Verband der Angestelltenkrankenkassen (vdek) hat seinen Status als eingetragener Verein behalten. Gesellschafter dieser GbR sind die am 31.12.2008 vorhandenen Mitglieder des jeweiligen Bundesverbands. Nach dem 31.12.2012 stand es den Gesellschaftern frei, über den Fortbestand der Gesellschaft und die Gestaltung der Gesellschaftsverhältnisse zu entscheiden.[1] Dabei werden die Vorschriften des BGB angewendet.

Die ehemaligen Bundesverbände der Betriebs- und Innungskrankenkassen wurden von ihren Mitgliedern zwischenzeitlich aufgelöst. Die Nachfolge-Organisationen sind der BKK Dachverband e. V. und der IKK e. V., die wie der AOK Bundesverband und der Verband der Ersatzkassen e. V. ihren Sitz in Berlin haben.

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