Rz. 9

Der Gesetzgeber hat im Entgeltfortzahlungsgesetz den Begriff des Feiertags nicht definiert. Dies ist auch nicht in anderen arbeitsrechtlichen Bestimmungen geschehen. Ein Feiertag ist nach dem allgemeinen Sprachgebrauch ein jährlich wiederkehrender weltlicher oder kirchlicher Gedenktag, an dem nicht gearbeitet wird.[1] Letztendlich kann eine genauere Feiertagsdefinition unterbleiben, weil Voraussetzung für den Entgeltanspruch ist, dass es sich um einen gesetzlichen Feiertag handelt.[2] Damit reichen allein kirchliche Feiertage oder Brauchtumstage nicht aus.[3] Der 24.12. ist deshalb kein gesetzlicher Feiertag, sondern gilt als Werktag (BAG, Urteil v. 30.5.1984, 4 AZR 512/81).

 

Rz. 10

Welche Feiertage als gesetzliche Feiertage anzusehen sind, ergibt sich aus den Feiertagsgesetzen der Bundesländer, da diese gem. Art. 70 Abs. 1 GG die Gesetzgebungskompetenz haben, soweit das Grundgesetz sie nicht dem Bund verleiht. Zudem gibt es noch kirchlich geschützte Feiertage, die jedoch keine gesetzlichen Feiertage sind, weshalb für diese Tage besondere Regelungen, aber nicht § 2 EFZG gelten.[4] Folgende Landesfeiertagsgesetze gelten zurzeit:

Baden-Württemberg: Gesetz über die Sonntage und Feiertage in der Neufassung vom 8.5.1995, zuletzt geändert durch Gesetz vom 1.12.2015;

Bayern: Gesetz zum Schutz der Sonn- und Feiertage vom 21.5.1980, zuletzt geändert durch Gesetz vom 12.4.2016;

Berlin: Gesetz über die Sonn- und Feiertage vom 28.10.1954, zuletzt geändert durch Gesetz vom 30.1.2019;

Brandenburg: Feiertagsgesetz vom 21.3.1991, zuletzt geändert durch Gesetz vom 30.4.2015;

Bremen: Gesetz über die Sonn- und Feiertage vom 12.11.1954, zuletzt geändert durch Gesetz vom 26.6.2018;

Hamburg: Gesetz über Sonntage, Feiertage, Gedenktage und Trauertage (Feiertagsgesetz) vom 16.10.1953, zuletzt geändert durch Gesetz vom 12.3.2018;

Hessen: Hessisches Feiertagsgesetz vom 29.12.1971, zuletzt geändert durch Gesetz vom 13.12.2012;

Mecklenburg-Vorpommern: Gesetz über Sonn- und Feiertage vom 18.6.1992 in der Fassung der Bekanntmachung vom 8.3.2002, zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.11.2012;

Niedersachsen: Niedersächsisches Gesetz über die Feiertage vom 29.4.1969 in der Fassung der Bekanntmachung vom 7.3.1995, zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.6.2018;

Nordrhein-Westfalen: Gesetz über Sonn- und Feiertage in der Bekanntmachung der Neufassung vom 23.4.1989, zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.12.1994;

Rheinland-Pfalz: Landesgesetz über den Schutz der Sonn- und Feiertage vom 15.7.1970, zuletzt geändert durch Gesetz vom 27.10.2009;

Saarland: Gesetz Nr. 1040 über die Sonn- und Feiertage vom 18.2.1976, zuletzt geändert durch Gesetz vom 13.10.2015;

Sachsen: Gesetz über Sonn- und Feiertage im Freistaat Sachsen vom 10.11.1992, zuletzt geändert durch Gesetz vom 30.6.2013;

Sachsen-Anhalt: Gesetz über die Sonn- und Feiertage in der Fassung der Bekanntmachung vom 25.8.2004, zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.11.2006;

Schleswig-Holstein: Gesetz über Sonn- und Feiertage vom 28.6.2004, zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.3.2018;

Thüringen: Thüringer Feier- und Gedenktagsgesetz vom 21.12.1994, zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.3.2019.

Zudem ergibt sich aus der "Natur der Sache" eine Gesetzgebungskompetenz des Bundes für weltliche Feiertage, was auf den Tag der deutschen Einheit am 3.10. zutrifft.[5]

In allen Bundesländern gelten als gesetzliche Feiertage: Neujahr, Karfreitag, Ostermontag, 1. Mai, Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, 3. Oktober, 1. Weihnachtstag und 2. Weihnachtstag. Im Hinblick auf die sonstigen unterschiedlichen Regelungen in den Bundesländern ergibt sich folgende Übersicht der gesetzlichen Feiertage:

Infographic

 
Feiertage

Neujahr

(1.1.)

HlDrei-Könige

(6.1.)
Internationaler Frauentag Karfreitag Ostersonntag Ostermontag 1. Mai Christi Himmelfahrt Pfingstsonntag Pfingstmontag Fronleichnam Maria Himmelfahrt (15.8.)

Tag dt. Einheit

(3.10.)

Weltkindertag

(20.9.)

Reformationstag

(31.10.)

Allerheiligen

(1.11.)
Buß- und Bettag[6]

1.

Weihnachtstag

(25.12.)

2.

Weihnachtstag

(26.12.)
Baden-Württemberg X X   X   X X X   X X   X     X   X X
Bayern X X   X   X X X   X X U X     X   X X
Berlin X   X X   X X X   X     X         X X
Brandenburg X     X X X X X X X     X   X     X X
Bremen X     X   X X X   X     X   X     X X
Hamburg X     X   X X X   X     X   X     X X
Hessen X     X   X X X   X X   X         X X
Mecklenburg-Vorpommern X     X   X X X   X     X   X     X X
Niedersachsen X     X   X X X   X     X   X     X X

Nordrhein-

Westfalen
X     X   X X X   X X   X     X   X X

Rheinland-

Pfalz
X     X   X X X   X X   X     X   X X
Saarland X     X   X X X   X X X X     X   X X
Sachsen X     X   X X X   X U   X   X   X X X

Sachsen-

Anhalt
X X   X   X X X   X     X   X     X X

Schleswig-

Holstein
X     X   X X X   X     X   X     X X
Thüringen X     X   X X X   X U   X X U U   X X

X = Feiertag

U = Unterschiedlich: Feiertag in Gemeinden (Bayern) oder Gebieten (Thüringen) mit überwiegend evangelischer oder katholischer Bevölkerung, in Sachsen nur in den vom Staatsminister...

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt SGB Office Professional . Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge