Die Nationale Präventionskonferenz erstellt den Präventionsbericht alle 4 Jahre und leitet ihn dem Bundesministerium für Gesundheit zu. Der Bericht enthält insbesondere Angaben zu

  • den Erfahrungen mit der Anwendung der Vorschriften zur Gesundheitsförderung und Prävention,
  • den Ausgaben für die Leistungen der beteiligten Träger,
  • den Zugangswegen,
  • den erreichten Personen,
  • der Erreichung der gemeinsamen Ziele und der Zielgruppen,
  • den Erfahrungen mit der Qualitätssicherung und der Zusammenarbeit bei der Durchführung von Leistungen sowie
  • zu möglichen Schlussfolgerungen.

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