Begriff

Die Nachhaltigkeitsrücklage (ehemals Schwankungsreserve) ist eine finanzielle Reserve der Rentenversicherung zum Ausgleich unterjähriger Einnahme- und Ausgabeschwankungen und dient zugleich zur Verstetigung des Beitragssatzes.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Sozialversicherung: Die Nachhaltigkeitsrücklage ist im § 216 SGB VI i. V. m. §§ 81, 82 SGB IV definiert. Die Vorschriften zur Anlage der Nachhaltigkeitsrücklage finden sich in § 217 SGB VI. Die Nachhaltigkeitsrücklage hat eine große Bedeutung bei der Festsetzung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung (§ 158 SGB VI).

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