Der Betrag liegt zwischen
- 20 % einer Monatsausgabe (Mindestrücklage) und
- 150 % einer Monatsausgabe (Höchstnachhaltigkeitsrücklage).
Die Mittel der Nachhaltigkeitsrücklage sind liquide anzulegen.[1]
Wird die Mindestschwankungsreserve unterschritten, müssen die Rentenversicherungsträger notfalls zinslose Kredite beim Bund aufnehmen, damit die Renten pünktlich ausgezahlt werden können.[2]
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