Die Träger der allgemeinen Rentenversicherung müssen zur Bestreitung ihrer laufenden Ausgaben sowie zum Ausgleich von Einnahme- und Ausgabeschwankungen kurzfristig verfügbares Geld bereithalten (= Betriebsmittel). Darüber hinaus müssen sie eine Rücklage für den Fall bereithalten, dass Einnahme- und Ausgabeschwankungen nicht mehr durch die Betriebsmittel ausgeglichen werden können. Betriebsmittel und Rücklagen zusammen bilden die sog. Nachhaltigkeitsrücklage.

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