Begriff

Der Nachhaltigkeitsfaktor ist ein Element der Formel zur Anpassung der Renten in der Rentenversicherung. In ihm spiegelt sich die Entwicklung des Verhältnisses Relation von Rentenbeziehern zu Beitragszahlern wider. Dies berücksichtigt sowohl den sich verändernden Altersaufbau der Gesellschaft als auch die Entwicklung der Geburten und der Erwerbstätigkeit. Der Nachhaltigkeitsfaktor kann die Rentenanpassung sowohl erhöhen als auch dämpfen. Weniger Beitragszahler verschlechtern die Relation zu den Rentenbeziehern und führen so zu geringeren Rentenerhöhungen. Steigt jedoch die Zahl der Beitragszahler, so verbessert sich die Relation zu den Rentenbeziehern und somit fällt auch die Rentenerhöhung stärker aus.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Sozialversicherung: Der Nachhaltigkeitsfaktor wird nach § 68 Abs. 4 SGB VI und mit Blick auf die Rentenangleichung zwischen West und Ost in Verbindung mit § 255d Abs. 1 bis 3 SGB VI bestimmt.

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