Im elektronischen Datenaustausch im Gesundheitswesen müssen alle Meldungen verschlüsselt versendet werden. Zu diesem Zweck stellt die ITSG den Arbeitgebern dakota.ag zur Verfügung; im folgenden nur "Dakota" genannt.

Dakota ist ein Programm zur Unterstützung der gesicherten Internet-Kommunikation zwischen Arbeitgebern bzw. "sonstigen Leistungserbringern" und den Sozialversicherungsträgern. Dakota steht für "Datenaustausch und Kommunikationen auf der Basis Technischer Anlagen".

Die Auflagen der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder, Daten mit personenbezogenem Inhalt auf dem Transportweg zu sichern, werden durch die Anwendung eines Sicherheitskonzepts der Sozialversicherungsträger erfüllt. Alle Nutzdaten aus Meldungen und Beitragsnachweisen werden daher vor dem Versand durch Dakota verschlüsselt.

Voraussetzung für den elektronischen Datenaustausch personenbezogener Daten ist, dass Vertraulichkeit, Integrität und Verbindlichkeit in gleicher Weise sichergestellt werden wie beim papiergebundenen Abrechnungsverfahren. Verschlüsselung und digitale Signatur auf der Grundlage kryptografischer Verfahren sind hierfür geeignete Maßnahmen. Jeder Teilnehmer des Datenaustauschs verfügt über ein Schlüsselpaar, bestehend aus einem öffentlichen und einem privaten (geheimen) Schlüssel. Der private Schlüssel ist nur dem Teilnehmer bekannt. Der öffentliche Schlüssel wird allgemein bekannt gemacht.

Die beiden Schlüssel des Teilnehmers stehen in einer besonderen Beziehung zueinander. Daten, die mit einem der beiden Schlüssel verschlüsselt werden, können nur mit dem anderen Schlüssel wieder entschlüsselt werden. Dabei können sowohl öffentlicher als auch privater Schlüssel zum Ver- und Entschlüsseln verwendet werden.

Kommunikationspartner verschlüsseln mit dem öffentlichen Schlüssel des Empfängers Daten, sodass nur der Empfänger als Inhaber des privaten Schlüssels diese Daten entschlüsseln kann. Mit einem privaten Schlüssel können jedoch Daten nicht nur entschlüsselt, sondern auch verschlüsselt werden (digitale Signatur).

Durch die Verwendung von Verschlüsselung und digitaler Signatur in den Datenaustauschverfahren wird sichergestellt, dass

  • Daten vertraulich übermittelt werden,
  • der Absender der Daten zuverlässig erkannt werden kann und
  • die Unverfälschtheit der übertragenen Daten festgestellt werden kann.

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